19. November 2014
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verfasst.
Der Referentenentwurf sieht vor, die Eigenverantwortung der Patienten zu stärken sowie das Entlassmanagement im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt neu zu regeln.
Der ZDH kommt zu dem Ergebnis, dass sich ein funktionierendes Entlassmangement nicht mit Ausschreibungen – v. a. im Hilfsmittelbeich – verträgt. Ein Entlassmanagement, das unterschiedlich je nach Krankenkasse Ausschreibungsgewinner für einzelne Hilfsmittelversorgungen berücksichtigen müsste, wäre für die Krankenhäuser vom Aufwand her nicht zu handhaben.
Insgesamt sollte aus Gründen der Versorgungsqualität von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich abgesehen werden.
Die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln wird im Wesentlichen durch den Abschluss von kollektivvertraglichen Rahmenvereinbarungen zwischen den Krankenkassen(verbänden) und den Leistungserbringerverbänden sichergestellt. Diese sollen und dürfen nicht ausgehebelt werden.
Völlig inakzeptabel erscheint auch die Vorgabe, dass die Versorgung auch von Leistungserbringern durchgeführt werden darf, die bisher dafür z. B. berufsrechtlich gar nicht legitimiert sind. So erscheint es geradezu grotesk, dass Leistungen erbracht werden dürfen, die vom jeweiligen Zulassungs-, Ermächtigungs- oder Berechtigungsstatus nicht gedeckt sind.