10. Juli 2015
In einem Arbeitspapier, das Sie hier abrufen können, fordert der CDU-Gesundheitspolitiker Dr. Roy Kühne, Wirtschaftlichkeit und Qualität künftig bei Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung in den Mittelpunkt zu rücken.
Laut Kühne müssen zu diesem Zweck die entsprechenden Vorschriften im Sozialgesetzbuch präziser gefasst werden. „Der Preis darf nicht das einzige Kriterium für die Versorgung mit Hilfsmitteln werden“, verlangt Kühne. Stelle sich ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung heraus, müssten die Krankenkassen solche Angebote ablehnen. Eine weitere Forderung von Dr. Kühne, der Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages ist, betrifft das Hilfsmittelverzeichnis: Die angemahnten Präzisierungen im Sozialgesetzbuch verbesserten die Ausschreibungspraxis nur dann, wenn gleichzeitig das Hilfsmittelverzeichnis aktualisiert und neustrukturiert werde. Kühne weiter: „Produktanforderungen, Dienstleistungen und Behandlungspfade müssen hinterlegt und regelmäßig überprüft werden“. Der BIV-OT und die Landesinnung Bayern begrüßen die Vorschläge und Ziele Kühnes bei der künftigen Gestaltung von Versorgungsverträgen.