Medizinische Versorgung / Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen

28. Oktober 2015

Medizinische Versorgung

Im Zuge der derzeitigen Diskussion um die Flüchtlingssituation in Deutschland stellt sich für die Leistungserbringer in der medizinischen Versorgung mitunter die Frage der Voraussetzungen und Verfahren zur Versorgung von Menschen, die sich in einem Asylverfahren befinden.

Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln bedarf es i.d.R. zwingend der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Kostenträger. Auf der Verordnung muss zudem eingetragen sein, dass mit dem zuständigen Sozialamt abzurechnen ist.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert in einem Rundschreiben über die Grundlagen bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):

Blatt1

Ausbildung und Beschäftigung

Gemeinsamen mit dem Bundesministerium des Innern hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen Informationsflyer zu aufenthaltsrechtlichen Fragen bei der Berufsausbildung von Flüchtlingen erarbeitet. Dieser Flyer ist hier abrufbar:

Blatt2