20. Mai 2016
Die AOK Sachsen-Anhalt hat angekündigt, die Versorgung ihrer Versicherten mit Einlagen nach der Produktgruppe 08 des Hilfsmittelverzeichnisses ab dem 1. Oktober 2016 auszuschreiben. Damit ist zum ersten Mal durch eine gesetzliche Krankenversicherung ein handwerklich individuell angefertigtes Hilfsmittel ausgeschrieben worden. Wir schließen uns der Auffassung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie.Technik (BIV-OT) vollumfänglich an und lehnen derartige Ausschreibungen im Bereich der handwerklich individuellen Fertigung von Hilfsmitteln entschieden ab. Hier könnte ein „Pilotprojekt“ gestartet werden, das als Muster für Ausschreibungen in weiteren handwerklich individuellen Versorgungsbereichen dienen könnte. Die Landesinnung Bayern unterstützt den BIV-OT aktiv dabei, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, gegen diese Ausschreibung vorzugehen.
Der BIV-OT hat dazu heute bereits die maßgeblichen Vertreter der Gesundheitspolitik auf Bundesebene zu dieser Thematik angeschrieben.