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Hilfsmittelversorgung der bayerischen BARMER- und TK-Versicherten ab April 2025 gefährdet!

München, 23. März 2025

Der Gesamtvertrag für die Versorgung mit orthopädie-technischen Hilfsmitteln, dessen Produktgruppen zwischen der BARMER Ersatzkasse / Techniker Krankenkasse (TK) und dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) in den Jahren 2019-2021 gezeichnet wurden, ist von bayrischen Innungsbetrieben und von Mitgliedern des Fachverbandes für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e. V. zum 31.03.2025 fristgerecht gekündigt worden. Hintergrund war die lange Vertragslaufzeit ohne wirtschaftliche Anpassung der Vergütungspositionen. In die Vertragslaufzeit fielen die Corona- Krise sowie die öffentlich bekannten wirtschaftlichen Verwerfungen der jüngsten Zeit. Ab dem 01.04.2025 sind die betroffenen Versorgungsverträge damit ausgelaufen.

Das bedeutet, dass die handelnden orthopädischen Werkstätten und Sanitätshäuser ab dem 01.04.2025 orthopädietechnische Versorgungsleistungen für die Versicherten beider Krankenkassen nur noch im Rahmen von sogenannten Einzelvertragsvereinbarungen für den jeweiligen Versorgungsfall gemäß § 127 Abs. 3 SGB V erbringen können. Dies hat aufgrund des sich anschließenden Genehmigungsprozesses für jede einzelne Versorgung zur Folge, dass sich Versorgungen von Versicherten erheblich verzögern können oder einzelne Versorgungen auch abgelehnt werden müssen. Eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung ist vor diesem Hintergrund möglicherweise nicht mehr in jeder bayrischen Region gewährleistet.

Zur Vermeidung dieses vertragslosen Zustandes hatte die Landesinnung und der Fachverband für seine Mitgliedsunternehmen zwei vermittelnde Angebote für eine Übergangsregelung bis zum Abschluss eines aktualisierten neuen Vertrages den Krankenkassen angeboten. Beide Angebote wurden von Seiten der BARMER / TK zurückgewiesen.

Dies ist vor allem vor dem Hintergrund zu bedauern, dass die vermittelten Angebote im Hinblick auf die wirtschaftliche Einordung, ortsübliche bayrische Vergütungssätze anderer Krankenkassen signifikant unterschritten und man sich dennoch außer Stande sah, eine Übergangsvereinbarung zeitnah umzusetzen.

Wir bedauern diesen Umstand aber auch vor allem deswegen, weil in erster Linie die Versicherten und bedürftigen Patienten der BARMER / TK betroffen sind, was wir mit unseren Übergangsangeboten gerne vermieden hätten. Denn Helfen ist unser Handwerk.

Es bleibt zu hoffen, dass sich zeitnah neue, aktualisierte und konsensgetragene rahmenvertragliche Regelungen etablieren werden.